Widerspruch durch unsere Pflegeexperten

Innerhalb von vier Wochen nach Zugang Ihrer Ablehnung muss der Widerspruch begründet, formuliert und bei der zuständigen Pflegekasse eingelegt sein. Gemeinsam mit Ihnen ermitteln unsere Gutachter/- innen, bei welchen Modulen der Ablehnungsbescheid fehlerhaft oder unbegründet ist.

Je detaillierter der Widerspruch erfolgt, umso besser die Chancen, dass die Pflegekasse nun zustimmt. Sie müssen den fertigen Widerspruch nur noch unterschreiben und an Ihre Pflegekasse senden. Bei Anerkennung freuen Sie sich über die Erstattung (die ab Zeitpunkt der ERSTEN Antragstellung rückwirkend gezahlt wird). Wir stellen bei Erfolg ein geringes Erfolgshonorar in Rechnung, welches Sie durch Ihre Rückerstattung ohne eigene Zuzahlung leicht begleichen können.

Wir erzielen für Sie das bestmögliche Ergebnis 

Ihre Eva.-M. Endruweit M.A.

Gesundheit- und Sozialmanagerin

Sachverständige der Pflegekammer RLP

Lehrerin für Pflegeberufe

Krankenschwester

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